Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Theatergemeinde Bonn ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen, dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), barrierefrei zugänglich zu machen. Sie folgt damit der EU-Richtlinie 2019/882 zur Barrierefreiheit, dem European Accessibility Act (EAA).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://theatergemeinde-bonn.org.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte –WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Bereiche
Kontrast:
Zu Gunsten des Designs entsprechen wenige Elemente und einzelne Schriftzüge (v.a. Hauptseiten-Banner) nicht den Kontrastvorgaben des WCAG. Dabei sind keine Elemente, die das wesentliche Verständnis der Seite beeinträchtigen.
Alternativtexte:
Alternativtexte sind derzeit nur fĂĽr Fotos und Videos nach dem 28. Juni 2025 verfĂĽgbar.
Aria-Label:
Durch Klicken der Tab-Taste kann man derzeit nur am Link erkennen, wo man sich auf der Website befindet. Eine Lösung für das Problem ist vorgesehen.
PDF:
Nur PDFs, die nach dem 28. Juni 2025 erstellt worden sind, sind durchgängig barrierefrei.
Barrierefreiheit des Ticketshops der Theatergemeinde Bonn
Dieser Ticketshop ist teilweise vereinbar mit den Anforderungen der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA sowie der BITV 2.0. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:
• Einzelne Bedienelemente verfügen noch nicht über vollständige zugängliche Namen für Screenreader.
• Teilweise fehlen Alternativtexte für grafische Inhalte.
• In bestimmten Formularen kann die Beschriftung von Eingabefeldern noch verbessert werden.
• Die Tastaturnavigation ist in einzelnen Bereichen eingeschränkt.
• Kontraste einzelner Texte oder Bedienelemente entsprechen noch nicht überall den empfohlenen Mindestwerten.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22. Januar 2026 erstellt. Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung der Theatergemeinde Bonn. Die Erklärung wurde zuletzt am 22. Januar 2026 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen schreiben Sie unserer verantwortlichen Kontaktperson:
Juliane Schmidt-Sodingen
Theatergemeinde Bonn
Bonner Talweg 10
53113 Bonn
Telefon: 0228 91 50 30
E-Mail: juliane.schmidt-sodingen@tg-bonn.de
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR) wenden. Sie hat als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufgenommen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Länder schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 56 76 97 0
E•Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Montag, 24. August 2026